Hygienekonzept Heimspiele

Wenn am 04.Oktober 2020 der erste Heimspieltag unter „Corona-Bedingungen“ statt findet, gilt es einiges zu beachten. Die mit der Gemeindeverwaltung abgestimmten Hygienekonzepte für Altenbürghalle und Sporthalle im Altenbürgzentrum sind unter dem neuen Menuepunkt „Hygienekonzept Altenbürgzentrum“ auf unserer Homepage einsehbar.

Die wichtigsten Eckpunkte für die Altenbürghalle zusammengefasst:

  • das Konzept greift nur, wenn sich ALLE (Spieler, Betreuer UND Zuschauer) an die Vorgaben halten. Daher appellieren wir schon heute an alle Besucher: haltet Euch bitte an die Vorgaben, damit der Spielbetrieb auch dauerhaft aufrecht erhalten werden kann.
  • Alle Besucher müssen zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten, unter Berücksichtigung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), erfasst werden. Hierzu stehen vor Ort entsprechende Formulare bereit. Weitaus besser wäre es jedoch, wenn die Besucher bereits vorab zu Hause das Formular ausfüllen und mitbringen. (Download auf der TVN-Homepage möglich) Alternativ ist die Erfassung per Event-Tracer-App möglich
  • Die Nutzung der Corona-Warn-App des Robert-Koch-Institutes wird empfohlen
  • Zutritt zu beiden Sporthallen ist ausschließlich mit Maske möglich! Die Maske darf nach Einnahme des Sitzplatzes (Halle oder Foyer) abgenommen werden. Sobald der Sitzplatz verlassen wird muss die Maske jedoch wieder getragen werden. Bitte eigene Masken mitbringen, es stehen aber auch einfache Masken zum Kauf zur Verfügung
  • Bitte den Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten
  • Desinfektionsmittel stehen bereit
  • Bitte die Beschilderung / Wegeführung vor Ort beachten
  • Aufsuchen und Verlassen des Sitzplatzes bitte ausschließlich über die ausgeschilderte Wegeführung. Das Betreten der Spielfläche ist leider streng untersagt!
  • Stehplätze sind nicht erlaubt, es stehen ausschließlich gekennzeichnete Sitzplätze (unter Einhaltung des Mindestabstandes) zur Verfügung.
  • Für Bewirtung ist gesorgt, allerdings mit eingeschränktem Angebot (keine offenen Speisen und Getränke) Die Einnahme der Verpflegung ist ausschließlich am Sitzplatz (Foyer oder Halle) gestattet